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Ausleihe
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* Der Ausleihende haftet grundsätzlich für alles, was er ausleiht (Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung)
* Wir weisen darauf hin, dass Haftpflichtversicherungen im Regelfall bei einer Ausleihe nicht für Schäden aufkommen.
* Die JVC Kameras können Equipment über 5.000,- kannen nur gegen Nachweis einer entsprechenden Versicherung ausgeliehen werden.
* Keine Sony MiniDV-Kassetten verwenden. Diese verursachen Schäden an den Geräten.